FAQ

Für Anbieter:innen einer Nachtwanderung


Muss der:die Leiter:in der Wanderung zwingend professionell ausgebildet sein und ein Zertifikat haben (eidg. Wanderleiter und/oder esa-geprüft)?

Der:die Wanderleiter:in muss nicht zwingend professionell ausgebildet sein bzw. ein Diplom oder Zertifikat besitzen. Der:die Wanderleiter:in sollte jedoch unbedingt Erfahrung in der Leitung von Wanderungen haben, eine Gruppe führen können und Bescheid wissen, wie in Notfallsituationen gehandelt werden muss. Optimalerweise hat er:sie auch schon Wanderungen in der Nacht durchgeführt, da diese spezielle Anforderungen stellen. Der:die Anbieter:in der Wanderung haftet für die Durchführung des Angebots, womit die Verpflichtung einer professionellen Wanderleitung nicht nur den Teilnehmenden, sondern auch Ihnen als Anbieter:in zugutekommt.

 

Wo finde ich eine:n Wanderleiter:in für mein Angebot?

Der Dachverband Schweizer Wanderwege verfügt über keine direkten Kontakte zu Wanderleiterinnen und Wanderleitern, stellt jedoch auf Anfrage gerne den Kontakt zu den kantonalen Wanderwege-Fachorganisationen her.

 

Warum wurde genau dieses Datum für die Schweizer Wandernacht gewählt?

Die Wahl des Datums ist komplex und es müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Bei rund 80 Anbieterinnen und Anbietern sowie über 2300 Teilnehmenden über die ganze Schweiz verteilt passt dieses leider nie für alle gleich gut - die individuellen Bedürfnisse und geografischen Verhältnisse können sehr unterschiedlich sein.

Wird das Datum z.B. zu früh angesetzt, können gewisse Wanderungen nicht durchgeführt werden, da in höheren Lagen noch Schnee liegt (z.T. bis Ende Juni). Ein weiterer Faktor sind die Schulferien oder auch andere Events, die in dieser Zeit stattfinden. Bezüglich der astronomischen Gegebenheiten lassen wir uns extern beraten. Das Datum wird möglichst nah an einen Vollmond gelegt. Dass die Bedingungen vor dem Vollmond besser sind, trifft nicht generell zu.


Kann ich meine Nachtwanderung auch an einem anderen Datum durchführen?

Wenn das Angebot auf wandernacht.ch registriert wird und von den Kommunikationsmassnahmen der Schweizer Wanderwege profitieren möchte, kann die Nachtwanderung an keinem anderen als dem vorgegebenen Datum durchgeführt werden. Wenn der:die Anbieter:in sich für die Durchführung an einem anderen Datum entscheidet, darf das Angebot nicht «Schweizer Wandernacht» genannt werden und kann nicht von den Kommunikationsmassnahmen der Schweizer Wanderwege profitieren. Das Angebot wird in diesem Fall komplett losgelöst von der offiziellen Schweizer Wandernacht durchgeführt.

  

Weswegen werden Registrationsgebühren erhoben und warum in dieser Höhe?

Der Betrieb und die Bewirtschaftung der Website, die Prüfung der Angebote, die Koordination mit den Anbieterinnen und Anbietern, die Aufbereitung der Kommunikationsmittel, die Schaltung von Werbung sowie Administration und Planungsarbeiten im Vorfeld generieren hohe Kosten. Mit den Registrationsgebühren wird ein Teil dieser Aufwände gedeckt. Ohne die Erhebung von Registrationsgebühren könnte der Anlass nicht durchgeführt werden. Den Anbieterinnen und Anbietern steht frei, die Registrationsgebühren oder einen Teil davon an die Teilnehmenden weiterzugeben und selbst Teilnahmegebühren zu erheben. 

Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Preisübersicht und den AGB.

 

Warum bezahlen kantonale Wanderweg-Fachorganisationen keine Registrationsgebühr und erhalten die Kommunikationsmittel gratis?

Die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen sind Mitglieder des Verbands Schweizer Wanderwege und profitieren daher von vielerlei Leistungen. Dazu gehören auch die kostenlose Registration auf der Website wandernacht.ch und die Nutzung der Kommunikationsmittel. Der Dachverband Schweizer Wanderwege unterstützt die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen wann immer möglich in der Akquise von neuen Mitgliedern und in der Betreuung von aktiven Mitgliedern. Dazu gehört auch die Massnahme Schweizer Wandernacht. Die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen sind zudem wichtige Multiplikatoren für den Dachverband Schweizer Wanderwege.

 

Wie funktioniert das mit dem Empfehlungsrabatt?

Ehemalige Anbieter:innen und Multiplikatoren erhalten im März 2023 per E-Mail einen Code zugeschickt, den sie an potenzielle neue Anbieter:innen weiterleiten können. Dieser Code muss von dem:der neuen Anbieter:in bei der Registration im Feld «Empfehlungscode» eingegeben werden. Die Anbieter:innen, die Personen/Organisationen dazu bewegen, zum ersten Mal ein Angebot im Rahmen der Schweizer Wandernacht zu registrieren, erhalten folglich einen Rabatt von CHF 20 auf ihre eigene Registrationsgebühr. Dabei muss die Organisation/Person, der eine Teilnahme als Anbieter:in empfohlen wurde, zum ersten Mal als solche:r auftreten bzw. darf noch nie zuvor Anbieter:in einer Nachtwanderung gewesen sein. Die Registration eines Angebots durch eine:n neue:n Anbeiter:in muss vollständig abgeschlossen werden, damit sich der:die Empfehlende für den Rabatt qualifiziert.

Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Preisübersicht und den AGB.

 

Wann werden die Rechnungen für die Registrationsgebühren versendet?

Die Rechnungen für die Registrationsgebühren werden in der Regel ca. zwei Wochen vor dem Anlass von der Buchhaltungsabteilung der Schweizer Wanderwege versendet. Die Fälligkeit der Registrationsgebühr ist unabhängig von der Durchführung oder dem Erfolg der Wanderung.

 

Bis wann kann ich eine Wanderung registrieren?

Für die Registration von Wanderangeboten auf wandernacht.ch gibt es keine Frist. Es macht jedoch Sinn, eine Wanderung spätestens ca. zwei Wochen vor dem Anlass zu registrieren, damit Interessierte genügend Zeit haben, auf die Wanderung aufmerksam zu werden und sich anzumelden. Bis zum 16. April 2023 profitieren die Anbieter:innen von einem Rabatt auf die Registrationsgebühr. 
 
 

Kann ich auch vom Rabatt auf die Registrationsgebühr profitieren, wenn ich meine Wanderung nach dem Aktionsende publiziere?

Nein. Die Frist für die Aktion wird frühzeitig kommuniziert und ist fix.


Muss ich eine Anmeldefrist für meine Wanderung setzen?

In der Gestaltung Ihres Angebots sind Sie grundsätzlich frei. Das heisst, Anbieter:innen können selbst entscheiden, ob und wann eine Anmeldefrist für Teilnehmer:innen gesetzt wird. Da Teilnehmer:innen sich oft kurzfristig zu einer Teilnahme entscheiden, macht eine möglichst späte oder gar keine Anmeldefrist oft Sinn.

 

Ich möchte mehr Text beim Angebotsbeschrieb einfügen. Warum geht das nicht?

Der Beschrieb soll als ein Kurzüberblick oder eine Art «Teaser» verstanden werden. So dass potentielle Teilnehmende das Wichtigste in Kürze erfahren. Detailinformationen können via Link auf die eigene Website oder via Upload eines PDF mit weiterführenden Angaben vermittelt werden.


Ist die Gruppengrösse limitiert? (Anzahl Leiter:innen auf Anzahl Personen?)

Die Anbieter:innen sind in der Ausgestaltung der Wanderangebote grundsätzlich frei. Das heisst, auch die Gruppengrösse kann frei bestimmt werden. Bitte beachten Sie auch zwingend allfällige Vorgaben des Bundes bzw. Ihres Kantons bezüglich Versammlungsbeschränkungen (limitierte Gruppengrössen) im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

 

Wie funktioniert das mit den verschiedenen Sprachversionen?

Es gibt zwei Optionen:
Option 1: Sie können Ihr Angebot in einer Sprache formuliert auf verschiedenen Sprachversionen der Website publizieren.
Beispiel: Ein Angebot in Deutsch formuliert wird auf der deutschen und der französischen Sprachversion der Website aufgeschaltet. Wenn Sie ihr Angebot registrieren, müssen Sie im Registrationsformular gleichzeitig die deutsche und französische Sprachversion ankreuzen – das Angebot muss also nur einmal registriert werden. Das deutsch formulierte Angebot wird dann auch auf der französischen Sprachversion der Website in Deutsch angezeigt. Ihr Angebot wird nicht automatisch übersetzt!
Für jede zusätzlich gewählte Sprachversion werden 50% Rabatt gewährt.

Option 2: Sie können Ihr Angebot selbst in zwei (oder drei) Sprachen übersetzt auf verschiedenen Sprachversionen der Website publizieren.
Beispiel: Ein Angebot in Deutsch und in Französisch formuliert wird jeweils auf der deutschen bzw. der französischen Sprachversion der Website in der jeweiligen Sprache angezeigt. Sie müssen Ihr Angebot zweimal separat registrieren. Einmal in deutscher Sprache inkl. Ankreuzen der deutschen Sprachversion der Website, einmal separat in französischer Sprache inkl. Ankreuzen der französischen Sprachversion der Website. Ihr Angebot wird auf der deutschsprachigen Website in Deutsch angezeigt und auf der französischsprachigen Website in Französisch. Für die Übersetzung der Texte muss der/die Anbieter:in selbst besorgt sein.
Für jede zusätzliche Sprache werden 50% Rabatt gewährt.

 

Ich möchte nachträglich Änderungen an meinem Eintrag (Wanderangebot) vornehmen. Wie mache ich das?

Via eine automatisch generierte E-Mail werden Anbieter:innen über die Publikation des Angebots auf der Website wandernacht.ch informiert. Das E-Mail wird an die von dem:der Anbieter:in bei der Registration angegebenen Mailadresse geschickt. Darin enthalten ist ein Link, via den die Anbieter:innen jederzeit selbst Anpassungen vornehmen können. Nach der Anpassung muss am Schluss erneut auf «Angebot registrieren» geklickt werden. Das Angebot kann auch selbst auf «ausgebucht» oder «abgesagt» gestellt werden, indem das entsprechende Kästchen aktiviert wird. Die bereits für die Wanderung angemeldeten Teilnehmer:innen werden nicht automatisch über die vorgenommenen Änderungen informiert!


Wer kommt für die bereits angefallenen Kosten auf, wenn der Event abgesagt oder verschoben wird? 

Bereits angefallene Kosten werden vom Anbieter getragen, sollte der Event aufgrund von äusseren Einflüssen bzw. höherer Gewalt abgesagt oder verschoben werden müssen. Der Verband Schweizer Wanderwege haftet nicht für bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Kosten der Anbieter:innen oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Absage/Verschiebung bei den Anbieterinnen und Anbietern entstehen. Für entgangenen Umsatz/Gewinn oder durch die Absage/Verschiebung entstehende Schäden haften die Schweizer Wanderwege ebenfalls nicht. Siehe zu diesem Thema auch die AGB.

  

Muss ich die von den Schweizer Wanderwegen zur Verfügung gestellten Give-Aways an die Teilnehmer:innen abgeben?

Ja, die Give-aways müssen an die Teilnehmer:innen abgegeben werden. Die Abgabe der zugesendeten Give-aways ist eine der wenigen zwingenden Bedingungen an die Anbieter:innen von Nachtwanderungen. Siehe zu diesem Thema auch die AGB.

  

Warum wird die Frist zur Meldung der Teilnehmenden für die Lieferung der Give-aways nicht später angesetzt?

Der Prozess zum Versand der Give-aways sowie des Sampling-Materials ist bei mehreren Artikeln und bei rund 80 Anbietern komplex und es sind mehrere Stellen darin involviert. Gewisse Anbieter:innen sind dankbar, wenn das Material nicht in letzter Minute eintrifft, so dass es noch rechtzeitig an den Startort der Wanderung oder zum:zur Wanderleiter:in gebracht werden kann. Es wird ein gewisser Zeitpuffer eingerechnet, falls es beim Versand zu Verzögerungen kommt, so dass die Anbieter:innen das Material garantiert rechtzeitig erhalten. Die Logistik folgt einem klar festgelegten Prozess und die Anzahl Give-aways ist aufgrund der Erfahrungswerte in den Vorjahren begrenzt. Somit können später nachgemeldete Teilnehmende nicht mehr berücksichtigt werden.


Kann eine Nachtwanderung bei schlechtem Wetter individuell abgesagt werden oder bestimmen dies die Schweizer Wanderwege?

Die Anbieter:innen können grundsätzlich selbständig darüber entscheiden, ob sie ihre eigene Nachtwanderung durchführen oder absagen möchten. Entscheidet sich ein:e Anbieter:in zur Absage des eigenen Angebots, müssen die bereits angemeldeten Teilnehmer:innen sowie auch die Schweizer Wanderwege umgehend über die Absage informiert werden.

Die Schweizer Wanderwege sagen den Event Schweizer Wandernacht als Ganzes nur in schwerwiegenden Fällen (äussere Einflüsse / höhere Gewalt wie z.B. Epidemie/Pandemie, Krieg, Terror, Naturkatastrophen etc.) ab. Dies bedeutet, dass die Aktualisierung der Website wandernacht.ch nicht weitergeführt wird und keine weiteren Kommunikations- und Werbeleistungen durch die Schweizer Wanderwege erfolgen. Den einzelnen Anbietern ist es jedoch freigestellt, die eigene Nachtwanderung trotzdem durchzuführen. Jedoch darf diese nicht mehr unter dem Namen «Schweizer Wandernacht» beworben, die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel dürfen nicht genutzt und die Wanderung muss grundsätzlich komplett losgelöst von der offiziellen Schweizer Wandernacht durchgeführt werden. Siehe zu diesem Thema auch die AGB.

 

Muss ich den Teilnehmer:innen Verpflegung zur Verfügung stellen?

Nein, die Anbieter:innen sind nicht dazu verpflichtet, den Teilnehmer:innen Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Dies sollte jedoch im Beschrieb ihrer Wanderung klargestellt werden, so dass die Teilnehmer:innen die Möglichkeit haben, bei Bedarf selbst Verpflegung mitzubringen.

 

Ich habe noch freie Plätze für mein Angebot. Warum wird das Icon "freie Plätze" bei meiner Wanderung nicht angezeigt und bei anderen schon?

Das Icon «freie Plätze» wird eine Woche vor der Schweizer Wandernacht automatisiert eingeblendet. Es wird nur bei denjenigen Angeboten angezeigt, die noch nicht als «ausgebucht» oder «abgesagt» gekennzeichnet wurden und bei welchen die Anmeldefrist noch nicht verstrichen ist. Dies bedingt, dass der:die Anbieter:in eine Anmeldefrist für sein:ihr Angebot angegeben hat.

 

 

Für Teilnehmer:innen einer Nachtwanderung

Bis wann kann ich mich für eine Wanderung anmelden?

Der:die Anbieter:in der jeweiligen Wanderung legt die Anmeldefrist selbst fest, womit die Anmeldefristen variieren. Sie finden die Information zu den Anmeldebedingungen unter dem jeweiligen Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch.

 

Ich habe Fragen zu einer Wanderung. Bei wem kann ich mich melden?

Bitte melden Sie sich direkt beim jeweiligen Anbieter einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.

 

Ich möchte kurzfristig an einer Wanderung teilnehmen oder mich wieder abmelden. An wen wende ich mich?

Bitte melden Sie sich direkt beim jeweiligen Anbieter einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Angeboten geben und verwalten keine An-/Abmeldungen für einzelne Wanderungen.

 

Wie erfahre ich, ob eine Wanderung tatsächlich stattfindet oder nicht (z.B. aufgrund unsicherer Wetterlage oder dem Coronavirus)?

Ob eine einzelne Wanderung stattfindet oder nicht, erfahren Sie am zuverlässigsten direkt beim jeweiligen Anbieter einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch. Die Anbieter:innen sind angehalten, die bereits angemeldeten Teilnehmenden und auch die Schweizer Wanderwege umgehend zu informieren, sollte eine Wanderung abgesagt werden müssen. Sofern der:die Anbieter:in die Schweizer Wanderwege über eine Absage informiert hat, wird die Wanderung auf wandernacht.ch als «abgesagt» gekennzeichnet. Sollte der gesamte Event Schweizer Wandernacht abgesagt werden, wird dies auf der Einstiegsseite von wandernacht.ch kommuniziert. Die Schweizer Wanderwege können die einzelnen Anbieter:innen jedoch in diesem Fall nicht zur Absage der eigenen Wanderung zwingen.

 

Warum werden für manche Wanderungen Teilnahmegebühren fällig und für andere nicht?

Die Anbieter:innen der einzelnen Wanderungen sind in der Ausgestaltung ihrer Angebote grundsätzlich frei. Das heisst, sie entscheiden auch selbständig darüber, ob und in welcher Höhe Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Schweizer Wanderwege haben keinen direkten Einfluss auf diese Entscheidung.

 

Fühlen sich Wildtiere durch die nächtlichen Wanderungen nicht gestört?

Es gibt gewisse Wildtiere, die sich in der Nacht durch Wandernde gestört fühlen können. Die Anbieter:innen sind angehalten, ihre Wanderung wann immer möglich abseits von Wildschutzzonen zu planen und auf die Bedürfnisse von Wildtieren Rücksicht zu nehmen. Die Anbieter:innen werden zudem dazu aufgefordert, dass die Wanderleiter:innen die Teilnehmenden für die Problematik sensibilisieren: Lärm sollte vermieden werden, Stirn- und Taschenlampen sollen nur spärlich und gezielt eingesetzt werden, Abfall ist korrekt zu entsorgen oder für die spätere Entsorgung mitzunehmen, der markierte Weg soll nicht verlassen werden, Verbots- und Hinweistafeln sind in jedem Fall Folge zu leisten.

 

Ich möchte selbst auch einmal eine Wanderung durchführen und als Anbieter:in an der Schweizer Wandernacht teilnehmen. Wie geht das?

Für die Teilnahme als Anbieter:in einer Nachtwanderung gelten gewisse Voraussetzungen. Die Übersicht über den Anlass und die Bedingungen finden Sie hier. Eine Wanderung können Sie ab März im Online-Registrationsformular auf wandernacht.ch erfassen.

 

In der Nacht fahren z.T. keine öV. Wie soll ich zum Treffpunkt anreisen bzw. vom Endpunkt der Wanderung nachhause kommen?

Die Ausgestaltung und Organisation der einzelnen Nachtwanderungen liegt in der Verantwortung der einzelnen Anbieter:innen. Die Schweizer Wanderwege halten die Anbieter:innen dazu an, die Wanderung möglichst so zu planen, dass mit den öV an- und abgereist werden kann und die Teilnehmer:innen darüber zu informieren, wie sie zum Startpunkt der Wanderung gelangen bzw. welche Rückreisemöglichkeiten bestehen. Die Möglichkeiten können Sie direkt mit dem:der Anbieter:in der jeweiligen Nachtwanderung klären. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch.

 

Wie finde ich heraus, ob die Wanderung für mein Niveau geeignet ist?

Im jeweiligen Wanderbeschrieb auf der Website wandernacht.ch finden Sie folgende Hinweise auf den Schwierigkeitsgrad einer Wanderung: «Körperliche Anforderung» (tief, mittel, hoch) sowie die Dauer. Die Anbieter:innen haben zudem die Möglichkeit, die Nachtwanderung als «für Familien geeignet» zu kennzeichnen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den:die Anbieter:in der jeweiligen Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Wanderbeschrieb auf wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.

 

Was für ein Licht soll ich auf einer Nachtwanderung mitbringen (Stirnlampe, Taschenlampe, keines)?

Als Hauptlichtquelle auf der Nachtwanderung dient der Mond. Lassen Sie sich auf das Abenteuer ein und entdecken Sie vielleicht schon bekannte Landschaften in einem neuen Licht. Während die Augen weniger sehen, nehmen die anderen Sinne umso mehr wahr. Aus Sicherheitsgründen und falls der Mond sich mal hinter Wolken oder Berggipfeln verstecken sollte, empfiehlt sich aber auf jeden Fall, ein eigenes Licht mitzubringen. Mit einer Stirnlampe behalten Sie die Hände frei und können so Wanderstöcke einsetzen oder einen Stolperer auffangen. Welches Licht für die gewählte Wanderung am besten geeignet ist, verrät Ihnen der:die jeweilige Anbieter:in. Bitte beachten Sie: Wildtiere fühlen sich durch den Einsatz von künstlichen Lichtquellen eventuell gestört. Setzen Sie ihr Licht daher mit Bedacht ein und blenden Sie Tiere niemals absichtlich.