Angebotsgestaltung
Wer kann Veranstalter:in sein?
Anbieter:innen geführter Nachtwanderungen können sowohl Unternehmen wie auch Vereine oder Einzelpersonen sein: kantonale Wanderweg-Fachorganisationen, selbständige Wanderleiter:innen, Freizeitvereine, Tourismusorganisationen, Hotels, Gastronomieunternehmen, Bergbahnen etc.
Die Wanderung muss von einem oder einer erfahrenen Wanderleiter:in begleitet werden (keine Zertifikatspflicht).
Was beinhaltet ein Angebot?
Als Anbieter:in einer geführten Nachtwanderung gestaltest du dein Angebot weitestgehend frei. Du entscheidest, ob dein Angebot am frühen Abend startet, um Mitternacht endet, die ganze Nacht hindurch gewandert wird oder ob du dich erst im Morgengrauen auf den Weg machst. Wie lange deine Wanderung dauert und ob du ein begleitendes Rahmenprogramm anbietest, bestimmst du ebenfalls selbst.
Einzige Voraussetzung: Dein Angebot muss eine geführte Wanderung von mindestens einer Stunde beinhalten, die zwischen dem Abend des 27. Juni und dem Morgen des 28. Juni 2026 stattfindet. Die Nachtwanderung muss zudem von einer erfahrenen Wanderleitung begleitet werden.
Inspiration für dein Angebot
- Kulinarisches Angebot (z. B. Brunch, Gipfel-Fondue, Degustationen)
- Höhen-/Lagerfeuer (achte auf den Naturschutz!)
- Erzählen von Geschichten/Sagen
- Tier-Beobachtungen (ohne Störung der Wildtiere)
- Erklärungen zur regionalen Flora
- Führungen (z. B. Schloss, Käserei, eigne Produktionsstätte etc.)
- Prominente Persönlichkeit als Begleitung
- Geschäftsstelle als Start-/Endpunkt der Wanderung
- Kooperation mit einem Partnerbetrieb
- Spannende Wander-Ideen findest du z. B. auf
schweizer-wanderwege.ch oder sbb.ch/wandern.
Angebote können ab März 2027 im eigenen Account
registrieren werden.